Bauleitung - Unsere örtliche Führung garantiert die Umsetzung erstklassiger Qualitätsstandards.

 

 

Erfahrener Bausachverständiger mit Fachkompetenz und Professionalität in der Bauprojektleitung.

 

 

 

BAULEITUNG

  • Die ordnungsgemäße Überprüfung eines Bauwerks auf Mängel bei der Abnahme obliegt dem Unternehmer gemäß den Anforderungen des Bundesgerichtshofs. Dies erfordert, dass der Unternehmer organisatorische Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass Mängel sachgerecht erkannt werden können. Es ist seine Pflicht, die Herstellung zu überwachen, beispielsweise durch eine Bauleitung, und das Bauwerk vor der Abnahme zu inspizieren, um den Bauherrn frühzeitig auf mögliche gravierende Mängel hinzuweisen. Verstöße gegen diese Organisationspflicht, die dazu führen, dass Mängel vor und bei der Abnahme unentdeckt bleiben, werden vom Bundesgerichtshof als arglistige Täuschung betrachtet. Daher verjähren die Ansprüche des Bauherrn auch bei Organisationsverschulden des Unternehmers frühestens nach drei Jahren ab Kenntniserlangung vom Mangel oder grob fahrlässigem Nichterlangen (§§ 634a Abs. 3 Satz 1, 195 und 199 Abs. 1 BGB) und enden spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Anspruchs (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB).

 

 

Bausachverständiger vor Ort

 

  • Im Bereich Bauleitung und Bauberatung unterstützen wir Sie bei der Angebots-, Auftrags- und Rechnungsprüfung. Wir übernehmen die Bauleitung, Baudokumentation und Abnahmen mit den verschiedenen Gewerken. Während vereinbarter Termine bewerten wir die (geplante) Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und/oder dem Stand der Technik, sichern die Qualität während der Bauphase, kontrollieren die Baukosten und steuern die Bauzeiten. Unser Ziel ist es, nach Abschluss der Arbeiten das bestmögliche Ergebnis innerhalb der geplanten Bauzeit zu erzielen. Sie können wählen, ob wir Ihre Maßnahmen von Anfang bis Ende betreuen oder ob Sie einzelne Dienstleistungen entsprechend Ihren Bedürfnissen auswählen möchten.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

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